Alles, was Sie über die Schweizer Vignettenpflicht wissen müssen
Vermeiden Sie Bußgelder — kennen Sie die Regeln
Alle Fahrzeuge bis 3,5t auf Schweizer Autobahnen müssen eine gültige Vignette haben.
Die Vignette gilt 14 Monate: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.
Klebevignette muss innen auf der Windschutzscheibe befestigt sein. Nicht auf Folie oder Halterung kleben.
Seit 2023 erhältlich. Wird an das Kennzeichen gebunden, kein Kleben erforderlich.
Fahren ohne Vignette: CHF 200.– Strafe plus Kauf der Vignette vor Ort.
Jeder Anhänger und Wohnwagen benötigt eine eigene Vignette.
Bergpässe (Gotthard-Pass, Simplon, Maloja) sind vignettefrei. Nur Autobahnen sind mautpflichtig.
An Grenzübergängen, Tankstellen, Post-Filialen, ADAC-Geschäftsstellen und online erhältlich.
Fahren ohne gültige Vignette wird mit CHF 200.– bestraft, zuzüglich des Kaufpreises der Vignette. Kontrollen erfolgen durch Polizei und automatische Kennzeichenleser an Grenzübergängen.